Als Psychotherapeutin habe ich Schweigepflicht, d.h. niemand erhält Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, alle Beteiligten stimmen zu und entbinden mich von der gesetzlichen Schweigepflicht und wünschen die Kontaktaufnahme von mir zu einem Dritten, z.B. Lehrer oder Hausarzt.

Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde ich als Psychotherapeutin entbunden bin.